Kirchenrat
Der Kirchenrat ist zuständig für die ordentliche Verwaltung des gesamten Pfarreivermögens und für die Führung der Buchhaltung. Dazu gehören Bau, Renovation, Anschaffung und Unterhalt der Mobilien und Immobilien, Besoldung der kirchlichen Mitarbeiter (Priester und Laien), Entschädigung der Stellvertretung, Rechnungswesen, Abschluss von Mietverträgen etc.
Der Kirchenrat setzt sich normalerweise zusammen aus drei bis neun Mitglieder, der Pfarrer ist Mitglied von Amtes wegen. Ein Mitglied des Gemeinderates sollte idealerweise auch mit dabei sein. Die Mitglieder werden dem Bischof zur Bestätigung vorgeschlagen.
Bruno Pollinger (Präsident)
Roland Brantschen (Vertreter Gemeinderat)
Pfarrer Rainer Pfammatter
Georges Chanton
Cornelia Fux (Aktuarin)